Fragst du dich, ob du einen Carport ohne Baugenehmigung errichten kannst? In Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen, sehr genau definierten Kriterien, die bestimmen, wie groß ein Carport ohne Genehmigung sein darf und ab welchen Maßen sowie in welchen Umständen ein vollständiger Bauantrag für einen Carport erforderlich wird. Auch regionale Unterschiede spielen eine große Rolle, sodass es sinnvoll ist, sich vorab immer bei der zuständigen Baubehörde zu informieren. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur einen Baustopp, sondern mitunter auch hohe Kosten für nachträgliche Legalisierung oder sogar einen Abrissbescheid.
Was ist ein Carport nach dem Baurecht?
Ein Carport ist laut Baurecht ein an mindestens einer Seite offener Raum, der zur Unterstellung von Fahrzeugen gedacht ist. Ein Carport ist keine Garage, da er keine vollständig geschlossenen Wände hat. Die Vorschriften regeln präzise, ab wann ein Carport eine Genehmigung benötigt und ob die Genehmigungspflicht von der Größe sowie vom Standort abhängt. Insbesondere die Zahl der geschlossenen Wände spielt eine wichtige Rolle, da bereits kleine bauliche Änderungen die rechtliche Einstufung beeinflussen können. Wer seinen Carport etwa nachträglich seitlich schließt, verliert unter Umständen die Genehmigungsfreiheit.
In den meisten Bundesländern sind kleinere Carports ohne vollständigen Bauantrag zulässig, solange bestimmte Parameter wie Bruttogrundfläche, Bauvolumen (m³), Wandhöhe oder Abstand zur Grundstücksgrenze und Straße eingehalten werden. Wer diese Werte überschreitet, muss mit einem förmlichen Genehmigungsverfahren rechnen.
Wann ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich?
In jedem Bundesland gilt eine eigene Landesbauordnung – die sogenannte Landesbauordnung (LBO). Dort ist im Detail aufgeführt, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind. Überschreitet ein Carport bestimmte Grenzwerte (Fläche, Kubatur, Höhe), ist ein Antrag auf Baugenehmigung notwendig. In einigen Regionen spielt außerdem die Länge entlang der Grundstücksgrenze und die Anzahl der geschlossenen Wände eine entscheidende Rolle. Besonders bei sensiblen Lagen, wie etwa in Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten, kann das Genehmigungsverfahren deutlich aufwändiger werden.
Nordrhein-Westfalen
Ein Carport ohne Genehmigung darf eine maximale Grundfläche von 30 m² haben, und die Länge an der Grundstücksgrenze darf 9 m nicht überschreiten. Wenn der Carport direkt an der Grenze steht, darf die gesamte Bebauungslänge an dieser Grenze – einschließlich anderer Gebäude – in der Regel 15 m (mancherorts 9 m) nicht überschreiten.
Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn der Carport mehr als 30 m² groß ist oder 9 m an der Grenze überschreitet. Ebenso, wenn du einen Carport auf unbebautem Gelände errichten möchtest, das unter restriktive Bestimmungen fällt, zum Beispiel in einem Naturschutzgebiet. In der Praxis empfehlen viele Gemeinden, sich im Zweifel eine schriftliche Bestätigung der Genehmigungsfreiheit einzuholen, um spätere Konflikte mit der Baubehörde zu vermeiden.
Bayern
Genehmigungsfrei ist ein Carport, der 50 m³ Kubatur nicht überschreitet (was meist 30–35 m² Grundfläche bei typischer Höhe von bis zu 3 m entspricht). Die Länge entlang der Grundstücksgrenze darf 9 m nicht überschreiten. Wird der Carport direkt an die Grenze gebaut, beträgt die maximal zulässige Gesamtlänge der Bebauung 15 m (inklusive weiterer Objekte auf dem Grundstück).
Eine Genehmigung ist nötig, wenn das Volumen 50 m³ übersteigt. Sie wird auch dann erforderlich, wenn der Carport vollständig geschlossen wird (z. B. mit vier Wänden) und damit als Garage gilt oder wenn ein Bebauungsplan besondere Anforderungen stellt. Vor allem in städtischen Gebieten empfiehlt es sich, den lokalen Bebauungsplan sorgfältig zu prüfen.
Baden-Württemberg
Ein genehmigungsfreier Carport darf bis zu 40 m² Grundfläche haben (in Städten teils nur 36 m²) und eine mittlere Wandhöhe von maximal 3 m aufweisen. Die Gesamtlänge entlang der Grundstücksgrenze darf 9 m nicht überschreiten. Du kannst einen Carport an der Grenze errichten, wenn die gesamte Grenzbebauung (inklusive Garage) 15 m nicht überschreitet.
Eine Genehmigung ist notwendig, wenn du die genannten Grenzen überschreitest oder einen Carport in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet bauen willst. Dann kann auch eine zusätzliche Umweltgenehmigung erforderlich sein. In der Praxis verlangen einige Gemeinden auch Nachweise über die Versickerung von Regenwasser vom Carportdach.
Niedersachsen
Genehmigungsfrei ist ein Carport, wenn die Grundfläche bis zu 30 m² beträgt. Die Höhe darf maximal 3 m betragen, und die Grenzbebauung maximal 9 m (inklusive anderer Gebäude). Befindet sich das Grundstück außerhalb eines Bebauungsplans, solltest du prüfen, ob das Gebiet eventuell in einer Schutzzone liegt, etwa nahe an einem Wald, See oder Gewässer.
Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Fläche 30 m² überschreitet oder die Seitenwände so geschlossen werden, dass der Carport als Garage gilt. Es ist ratsam, sich bereits vor Baubeginn beim Bauamt abzusichern, da nachträgliche Änderungen kostenintensiv sein können.
Hessen
Carports mit bis zu 50 m³ Volumen (meist 30–35 m² Fläche, je nach Höhe) und einer maximalen Höhe von 3 m am Dachrand sind genehmigungsfrei. Die Grenzbebauung beträgt 9 m oder insgesamt 15 m inklusive weiterer grenzständiger Bauwerke.
Einen Antrag auf Baugenehmigung musst du stellen, wenn du zwei Carports mit zusammen mehr als 50 m² errichten möchtest oder den Carport in eine geschlossene Garage umbauen willst. Beachte, dass für größere Bauvorhaben auch die Zustimmung der Nachbarn verlangt werden kann.
Brandenburg
Genehmigungsfrei ist ein Carport bis zu 50 m² Grundfläche und einer Wandhöhe bis 3 m. Die Länge an der Grenze darf maximal 9 m betragen. Carports über 3 m Höhe müssen 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze halten (außer lokale Vorschriften erlauben anderes).
Wenn du den Carport auf drei Seiten mit Wänden in voller Höhe schließt, wird er häufig schon als Garage eingestuft – eine Genehmigung ist dann unumgänglich. Auch bei Änderungen am bestehenden Carport, wie etwa dem nachträglichen Einbau von Rolltoren, ist besondere Vorsicht geboten.
Schleswig-Holstein
Genehmigungsfrei sind Carports mit bis zu 30 oder 40 m³ Volumen (je nach Gemeinde), einer maximalen Höhe von 3 m und einer Länge an der Grenze von 9 m. Die gesamte Grenzbebauung darf 15 m nicht überschreiten.
Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Grenzwerte für Volumen oder Höhe überschritten werden. Ebenso ist sie nötig, wenn du den Carport im Straßenbereich, etwa direkt an der Straße, bauen willst und die lokalen Vorschriften dies untersagen.
Abstände zu Grundstücksgrenze und Straße
In jedem Bundesland gilt die Regel, dass die Gesamtlänge der Bebauung an der Grundstücksgrenze (Carport, Garage und Nebengebäude) eine festgelegte Länge nicht überschreiten darf. Meist sind das 9 m am Stück und maximal 15 m insgesamt (z. B. in NRW, Baden-Württemberg oder Bayern). Die maximale Carport-Höhe an der Grenze beträgt meist 3 m, gemessen bis zur Traufe oder zur mittleren Wandhöhe.
Planst du den Bau direkt an der Straße, gelten sogenannte Schutzstreifen. In manchen Städten muss bis zur Straßenmitte mindestens 3 m, andernorts 5 m Abstand bleiben – das hängt von der Straßenbreite und dem Bebauungsplan ab. Die Sicht an Kreuzungen und Kurven darf nie beeinträchtigt werden, sonst kann die Baubehörde den Carport untersagen. Im Zweifel lohnt sich eine Vorab-Anfrage beim Amt.
Carportgröße ohne Genehmigung und Anzahl der Wände
In vielen Vorschriften steht ausdrücklich, dass ein Carport mindestens an einer Seite offen sein muss, um genehmigungsfrei zu bleiben. Beispiele:
- Bayern: Wenn ein Carport mehr als drei Wände hat, gilt er formal nicht mehr als Carport, sondern als Garage und ist damit genehmigungspflichtig.
- NRW: Die Carport-Definition verlangt mindestens eine offene Seite. Ein Carport, der an drei Seiten geschlossen und mit einem Tor versehen wird, zählt als normale Garage.
Wenn du Seitenwände in voller Höhe einbauen möchtest, kann dies die Genehmigungsfreiheit aufheben. Ein vollständig geschlossener Carport mit Dach und vier Wänden erfordert immer eine gesonderte Baugenehmigung.
Carport im Außenbereich
Im Außenbereich gelten deutlich strengere Regeln, da Landschaft und landwirtschaftlicher Charakter geschützt werden sollen. Beispiele:
- Niedersachsen: § 35 BauGB schreibt vor, dass Bauten im Außenbereich einem land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dienen oder anderweitig zwingend notwendig sein müssen (z. B. für einen Betrieb). Ein normaler Pkw-Carport im Außenbereich ist entweder genehmigungspflichtig oder komplett unzulässig, wenn der Bebauungsplan dies nicht vorsieht.
- Bayern: In Landschaftsschutzgebieten ist eine zusätzliche Abstimmung mit der Naturschutzbehörde erforderlich. Auch wenn das Volumen unter 50 m³ bleibt, kann ein vollständiges Genehmigungsverfahren verlangt werden.
In solchen Fällen ist ein Antrag auf Baugenehmigung obligatorisch. Die Behörde prüft, ob das Bauvorhaben die Raumordnung oder das Ortsbild beeinträchtigt. Zusätzliche Gutachten können gefordert werden.
Verfahren zur Beantragung einer Baugenehmigung für den Carport
Überschreitest du die Freigrenzen oder willst im Außenbereich bauen, musst du folgende Schritte beachten:
- Bauplan: Meist reicht ein vereinfachter Plan mit Zeichnungen, Schnitten und technischer Beschreibung (abhängig vom Bundesland genügt manchmal eine reduzierte Dokumentation).
- Bebauungsplan: Prüfe, ob es Vorgaben zu Gebäudehöhe, Dachform oder Abstand zur Straße gibt.
- Eigentumsnachweis: Lege einen Nachweis vor, dass du verfügungsberechtigt bist.
- Gegebenenfalls Nachbarschaftszustimmung: In einigen Bundesländern ist die Unterschrift des Nachbarn Pflicht, wenn der Carport an der Grenze steht.
- Verwaltungsgebühr: Die Höhe hängt von Kubatur und Gemeindesatzung ab – meist sind es einige Dutzend, seltener mehrere Hundert Euro.
Bei Sonderfällen (z. B. Carport über 4 m Höhe, Bau im Wasserschutzgebiet) kann die Behörde zusätzliche Gutachten oder Auflagen verlangen. Ziel ist dabei stets, das öffentliche Interesse und den Schutz Dritter zu wahren.
Was sind die Konsequenzen beim Bau eines Carports ohne Genehmigung?
Wer die lokalen Vorschriften ignoriert und einen Carport ohne erforderliche Genehmigung baut, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Nachträgliche Legalisierungsgebühr – meist ein Vielfaches der normalen Genehmigungsgebühr,
- Abrissverfügung – wenn das Bauwerk nicht genehmigungsfähig ist,
- Bußgeld – bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen das Baurecht.
Meist fordert das Amt zunächst zur nachträglichen Legalisierung auf, wenn die Grenzwerte nur geringfügig überschritten werden. Bei massiven Verstößen (z. B. doppelte Kubatur, vollgeschlossene Seitenwände) droht ein Bußgeld oder sogar der Abriss. Es ist daher immer ratsam, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und auf Nummer sicher zu gehen.
Baugenehmigung für den Bau eines Carports – was ist noch wichtig?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Bauordnung. Jedes Bundesland regelt im Landesbauordnung (LBO), ab wann ein Carport genehmigungspflichtig ist, wie groß er ohne Genehmigung sein darf und welche Anforderungen an Höhe, Grenzlänge und Volumen gelten.
In den meisten Ländern kann ein Carport auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, solange die gesetzlich zulässigen Maße eingehalten werden und die Gesamtlänge aller Grenzbauten 15 m nicht überschreitet. Im Außenbereich gilt meist ein strengeres Regime nach § 35 BauGB – außerhalb geschlossener Bebauung ist ein Carport ohne Genehmigung in der Regel unzulässig.
Überschreitet der geplante Carport die gesetzlichen Grenzwerte (z. B. 35 m² in NRW, 60 m² in Hessen oder Wandhöhen über 3 m), ist ein Bauantrag Pflicht. Dafür brauchst du einen Bauplan, Eigentumsnachweis und die Verwaltungsgebühr. Wer die Vorschriften missachtet und zu groß baut, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern oft auch einen Abrissbescheid.
Mit diesen genauen Vorgaben weißt du, welche Anforderungen in den einzelnen Regionen gelten. Hältst du die zulässigen Parameter ein, kannst du den Carport genehmigungsfrei errichten. Planst du jedoch ein größeres Bauvorhaben, solltest du unbedingt eine Genehmigung einholen, um Ärger mit dem Bauamt zu vermeiden. Die meisten Formalitäten sind unkompliziert – und so hast du die Gewissheit, deinen Carport viele Jahre ganz legal zu nutzen.